Unter stationärer Auffangbehandlung verstehen wir eine Therapie, wenn der alkohol- und /oder medikamentenabhängige Patient nach ambulanter oder stationärer (Entwöhnungs-) Behandlung rückfällig geworden ist und der Rückfall allein durch ambulante Behandlung bzw. stationäre Entgiftung nicht aufzufangen und aufzuarbeiten ist.
Unter einer stationären Festigungsbehandlung verstehen wir eine Therapie, die der alkohol- und /oder medikamentenabhängige Patient nach ambulanter oder stationärer (Entwöhnungs-) Behandlung benötigt, wenn er in seiner Abstinenzmotivation und -stabilität sehr verunsichert und gefährdet ist. Es besteht die hochgradige Gefahr, dass ein "nasser" Rückfall auftreten kann. Dieser Zustand ist allein durch eine ambulante und /oder akutstationäre Behandlung nicht ausreichend und anhaltend bewältigbar.
Diese Behandlungen werden in der Regel vom Leistungs- bzw. Kostenträger für eine Zeitdauer von sechs Wochen nach entsprechender Antragstellung durch die zuständige Suchtberatungsstelle genehmigt.