Suchthilfe MV Friedrich-Petersen-Klinik Adaptionshaus Schloss Tessin
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Antrag auf Entwöhnungsbehandlung

Der zuständige Leistungsträger für einen Antrag auf Entwöhnungsbehandlung ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. In einigen Fällen sind auch die Krankenkasse bzw. das Sozialamt zuständig.  

 

Hilfe bei der Antragstellung auf Entwöhnungsbehandlung erhalten Sie durch den Suchtberater in der örtlichen Suchtberatungsstelle. In manchen Gemeinden sind auch Gesundheitsämter zuständig.  

 

Nach einer Leistungs- bzw. Kostenzusage durch den entsprechenden zuständigen Versicherungsträger erhält der Betroffene einen kurzfristigen Aufnahmetermin schriftlich von unserer Klinik zugeschickt.  

 

Voraussetzung für die Aufnahme in unserer Klinik ist, dass der Betroffene seit mehreren Tagen bereits alkoholabstinent lebt oder seit mindestens drei Wochen seine suchterzeugenden Medikamente nicht mehr nimmt bzw. vorher eine erfolgreiche stationäre Entgiftungsbehandlung durchgeführt hat.  

Aufnahme in der Luzin-Klinik

Erfahrungsgemäß ist für die meisten Patienten der erste Tag in einer fremden Umgebung schwierig. Deshalb besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Klinik bereits vor der offiziellen Aufnahme als Besucher anzusehen und kennen zu lernen.  

 

Am Aufnahmetag selber wird der Betroffene und gegebenenfalls die ihn begleitenden Personen durch die Sozialarbeiterin freundlich empfangen und über das Leben in der Luzin-Klinik informiert. Dabei wird ihm auch sein Zimmer gezeigt.  

 

Außerdem findet die medizinische Aufnahmeuntersuchung und ein erstes kurzes Gespräch mit dem Therapeuten der Aufnahmegruppe statt. Ein Patient der Aufnahmegruppe übernimmt die Patenfunktion.