Die Luzin-Klinik führt stationäre Entwöhnungsbehandlungen durch und ist damit ein Modul des Netzwerkes der Suchtkrankenhilfe, zu der weitere vielfältige Einrichtungen gehören: Suchtberatungsstellen, Gesundheitsämter, stationäre Vor- und Nachsorgeeinrichtungen, Adaptionseinrichtungen, Betreutes Wohnen, Akutkrankenhäuser, Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie, Schwerpunktpraxen Sucht, Hausärzte, niedergelassene Nervenärzte und Psychotherapeuten sowie nicht zuletzt die Suchtselbsthilfegruppen.
Um dem Betroffenen eine umfassende längerzeitige Behandlung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle diese Module eng miteinander zusammenarbeiten. Deswegen hat sich die Luzin-Klinik mit allen genannten Modulen durch regelmäßige Gespräche und Treffen vernetzt.
Da es sich bei der Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit um chronische Erkrankungen handelt, ist eine längerfristige Nachsorge nach der stationären Entwöhnungsbehandlung zur Aufrechterhaltung und Festigung der Abstinenz zu prüfen.
Wissenschaftliche Untersuchungen und unsere eigenen Erfahrungen zeigen, dass für Patienten, die nach der Entwöhnungsbehandlung wieder in ihr häusliches Umfeld zurückkehren, eine mindestens zweijährige Gesprächstherapie in der zuständigen Suchtberatungsstelle (anfangs wöchentlich, später zwei- bis vierwöchentlich) erforderlich ist. Weiterhin ist die Teilnahme an einer wöchentlich bzw. zweiwöchentlich stattfindenden Suchtselbsthilfegruppe für einen Zeitraum von fünf Jahren sinnvoll.
Andere Patienten brauchen nach der stationären Entwöhnungsbehandlung noch für einen längeren Zeitraum ein schützendes suchtmittelfreies Umfeld verbunden mit einer Tagesstrukturierung.
Dafür gibt es in Mecklenburg-Vorpommern stationäre Nachsorgeeinrichtungen, die diese Aufgabe für 6 bis 24 Monate übernehmen. Bei entsprechender Indikation erfolgt eine ausführliche Information und Vorstellung von stationären Nachsorgeeinrichtungen bereits während der Entwöhnungsbehandlung.
Einige Betroffene wünschen nach der Behandlung die Aufnahme in einem Betreuten Wohnen. Hier erfolgt eine lockere Betreuung durch einen Sozialarbeiter über einen zu vereinbarenden Zeitraum.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Adaptionseinrichtungen, die sich in Schwerin befinden (u.a. Adaptionshaus "Am Ostorfer See").
Diese Einrichtungen sind besonders für Patienten geeignet, die nach der stationären Entwöhnungsbehandlung in einem dreimonatigen Praktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt ein intensives Arbeitstraining wünschen mit der Zielstellung, zeitnah wieder eine Arbeit aufzunehmen.